Verpackungsverordnung

 

Information zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung

 

Ab wann tritt die Verpflichtung in Kraft?

Die 5.Novelle der Verpackungsverordnung wurde am 21.02.2008 vom Bundestag beschlossen und am 04.04.2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab 01.01.2009 müssen Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, Gebühren bezahlt werden.

 

Welche Pflichten entstehen aus der Novelle der Verpackungsverordnung?

Nach dieser Verordnung sind Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen (=Erstinverkehrbringer), verpflichtet sich an einem Rücknahmesystem zu beteiligen, das heißt sie müssen Lizenzabgaben abführen.

 

Wer ist der Erstinverkehrbringer?

Derjenige der die Verpackungen erstmals befüllt an Kunden abgibt. z.B. Imbißbetreiber, Gastwirte, Tankstellenpächter, usw.

 

Was muss lizenziert werden?

Aus unserem Lieferprogramm: Serviceverpackungen, wie z.B. Beutel, Tragetaschen, Folien, Becher, Schalen, Geschirr und Faltschachteln

 

Was genau sind Serviceverpackungen?

Serviceverpackungen sind Verkaufsverpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, welche die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Vereinfacht: Wenn ein Verkäufer die Ware erst unmittelbar vor der Übergabe an den Verbraucher verpackt.

 

Wie lizenzieren Sie als Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen?

 

Es gibt für Sie 2 Optionen:

  • Sie nehmen Kontakt mit einem der zugelassenen Rücknahmesysteme auf (siehe unten) und lassen sich ein Angebot erstellen, zu welchen Kosten eine Lizenzierung Ihres Betriebes möglich ist. Die notwendigen Tonnage-Daten (Abrechnung erfolgt nach Gewicht) stellen wir Ihnen auf Anfrage zu Verfügung.
  • Sie beauftragen uns schriftlich, dies für Sie zu erledigen. Wir werden Ihnen dann mit der Verpackung auch die entsprechenden Lizenzierungsgebühren in Rechnung stellen und an das Rücknahmesystem abführen. Wir betrachten dies als einen Service für unsere Kunden und führen dies gerne für alle bei uns bezogenen Verpackungen durch.

 

 

Für Sie wichtig zu beachten!

Wenn wir nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie sich selbst an einem Rücknahmesystem beteiligen bzw. einer branchenspezifischen Entsorgungssystem angehören. Sie sind dann verpflichtet, die Lizenzierung selbst zu organisieren!

 

Noch weitere Fragen?

Weitere Informationen zur 5.Novelle der Verpackungsverordnung und eine Liste mit Antworten auf viele Fragen zu diesem Thema finden Sie im Internet beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag: www.ihk-ve-register.de

 

Anschriften und Kontaktdaten der Rücknahmesysteme:

 

BellandVision GmbH, 91257 Pegnitz, www.belland-dual.de

Interseroh Dienstleistungs GmbH, 51149 Köln, www.interseroh-isd.de

Zentek GmbH & Co.KG, 51149 Köln, www.zentek.de

Landbell AG, 55116 Mainz, www.landbell.de

Vfw GmbH, 50858 Köln, www.vfw-gmbh.eu

EKO-PUNKT GmbH, 41061 Mönchengladbach, www.eko-punkt.de

Duales System Deutschland GmbH, 51145 Köln-Porz-Eil, www.gruener-punkt.de