Die 5.Novelle der Verpackungsverordnung wurde am 21.02.2008 vom Bundestag beschlossen und am 04.04.2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ab 01.01.2009 müssen Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, Gebühren bezahlt werden.
Nach dieser Verordnung sind Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen (=Erstinverkehrbringer), verpflichtet sich an einem Rücknahmesystem zu beteiligen, das heißt sie müssen Lizenzabgaben abführen.
Derjenige der die Verpackungen erstmals befüllt an Kunden abgibt. z.B. Imbißbetreiber, Gastwirte, Tankstellenpächter, usw.
Aus unserem Lieferprogramm: Serviceverpackungen, wie z.B. Beutel, Tragetaschen, Folien, Becher, Schalen, Geschirr und Faltschachteln
Serviceverpackungen sind Verkaufsverpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, welche die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Vereinfacht: Wenn ein Verkäufer die Ware erst unmittelbar vor der Übergabe an den Verbraucher verpackt.
Es gibt für Sie 2 Optionen:
Wenn wir nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie sich selbst an einem Rücknahmesystem beteiligen bzw. einer branchenspezifischen Entsorgungssystem angehören. Sie sind dann verpflichtet, die Lizenzierung selbst zu organisieren!
Weitere Informationen zur 5.Novelle der Verpackungsverordnung und eine Liste mit Antworten auf viele Fragen zu diesem Thema finden Sie im Internet beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag: www.ihk-ve-register.de
BellandVision GmbH, 91257 Pegnitz, www.belland-dual.de
Interseroh Dienstleistungs GmbH, 51149 Köln, www.interseroh-isd.de
Zentek GmbH & Co.KG, 51149 Köln, www.zentek.de
Landbell AG, 55116 Mainz, www.landbell.de
Vfw GmbH, 50858 Köln, www.vfw-gmbh.eu
EKO-PUNKT GmbH, 41061 Mönchengladbach, www.eko-punkt.de
Duales System Deutschland GmbH, 51145 Köln-Porz-Eil, www.gruener-punkt.de